Ein junger Mann sitzt im Zuschauerraum. Der Prozess hat noch gar nicht angefangen, da wird er von einem Wachtmeister rausgeholt und muss auf dem Gang warten. Das Gericht will ihn im Laufe des Verhandlungstages als Zeugen vernehmen.
Nach ein paar Stunden ist er an der Reihe und eröffnet gleich mit einem geschliffenen Satz: „Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, etwas zu sagen“, erklärt er. Da waren seine Personalien noch nicht festgestellt. Er buchstabiert schließlich seinen Namen, dafür dass er gesundheitlich nicht in der Lage sei auszusagen, ist das eigentlich ganz gut.
Er kennt den Angeklagten, das weiß das Gericht aus den Prozessakten. „Was können Sie mir über die Persönlichkeit des Angeklagten sagen?“, fragt ihn der Richter. „Woher kennen Sie ihn?“ Oder: „Von was hat er gelebt?“
Der Zeuge kommt ziemlich ins schwitzen, beantwortet die Fragen aber kaum, denn er will eigentlich kein Zeuge sein. Ob er Zeuge sei entscheide das Gericht, erklärt ihm der Vorsitzende, der aber auch darauf achtet, keine Aussage zu erzwingen, mit der Mann sich selbst belasten würde.
„Wie sind Sie eigentlich auf mich gekommen?“, fragt der Zeuge, der immer total überrascht ist, dass er vorne im Saal sitzt. „Das wurde uns zugetragen“, sagt der Richter. Im Zuschauerraum sitze eine Ermittlerin, erklärt der Vorsitzende und weist auf eine Frau in Zivil hin.
Der junge Mann war der Polizei bei einer Telefonüberwachung unter anderem deswegen aufgefallen, weil er vom wegen schweren Raub vor Gericht stehenden Angeklagten telefonisch angewiesen worden war, bestimmte Sachen wegzuschaffen. Gegen ihn wird daher auch ermittelt. Die anderen Verhandlungstage war er nach seiner „Vorführung“ dann nicht mehr gekommen.