Gestern im Landgericht

Ein Darmstädter Barbesitzer muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag sowie fünf Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf gefährliche Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe für den bis dahin strafrechtlich nicht aufgefallenen Mann.

Echo Online: Drei Jahre und zehn Monate Haft für schwere Körperverletzung Weiterlesen