Die Bezeichung „Ortsvorsteher“ finde ich missverständlich. Denn der Ortsvorsteher steht nicht dem Ort vor (und ist somit kein Mini-Bürgermeister), sondern dem Ortsbeirat, der das Ortsparlament ist. „Ortsbeiratvorsteher“ würde es daher besser treffen.
Hessische Gemeindeordnung § 82
Nachtrag: hessenschau.de: „Weil es für den deutschen Ortsvorsteher andernorts nicht immer ein Pendant gibt, wird Jagsch häufig zum Bürgermeister befördert.„