Neulich im Gericht: Drogenhandel mit Minderjährigen

Echo online: Fünf Jahre für Verkauf von Betäubungsmitteln im Raum Groß-Gerau

Was ich bis dahin auch nicht wusste: Wenn ein Erwachsener (also 21 Jahre und älter) Drogen an Minderjährige verkauft, dann ist das ein Extra-Straftatsbestand, der mit Haft bis zu einem Jahr bestraft werden kann (§ 29a BtMG).

Und dann hatte ich doch mal bei der Klinik in Hadamar nachgefragt, ob die Abbrecherquote bei Drogentherapien im Maßregelvollzug so hoch ist, wie der Richter vermutete. (Ja, sie liegt bei 50 Prozent.)