Amtgerichtsverfahren können so richtig schnell ablaufen, so dass zwei Prozesse samt Urteilen an einem Tag möglich sind.
Wobei beim ersten Prozess ein für mich typisches Amtsgerichtproblem vorlag. Der Angeklagte kam einfach nicht. Bei Landgerichtsprozessen passiert das seltener. Okay, da sind die Angeklagten auch oft in Untersuchungshaft, weil es um viel höhere Strafen geht. Bei dem Fall um Hundebisse gab es dann aber doch ein Urteil.
Beim zweiten Prozess war die Beweislage recht eindeutig, aber wegen nur einer Tat (Diebstahl einer Statue von unserer Unesco-Welterbe-Stätte Mathildenhöhe), war die Straferwartung niedrig.