Darmstadt erinnert an die Regeln für den Winterdienst

(Pressemitteilung) Wegen der anhaltenden Winterwitterung und nach einer ganzen Reihe von Anfragen weist die Stadt Darmstadt darauf hin, dass die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen Sache der Anlieger der jeweiligen Grundstücke ist.

Wunderbar. Nur die Stadt selbst, die scheint sich davon ausnehmen zu können. Oder wie soll ich sonst solche Schilder, wie die im Herrngarten, verstehen:

Die Stadt kann sich im Herrngarten von der Räumpflicht befreien.

Für Normalbürger jedenfalls gilt:

Befestigte und unbefestigte Gehsteige sind zwischen 7 Uhr und 21 Uhr in der meist begangenen Fläche auf einen Meter Breite von Schnee und Eis frei zu halten. Fußsteige mit starkem Verkehr und Fußgängerstraßen müssen auf zwei Meter Breite freigehalten werden.

Und nebenbei bitte mal eben die Quadratur des Kreises:

Salzstreuung darf nur bei Glatteis oder Eisregen erfolgen. Gleiches gilt für andere Streustoffe, die chemische Auftaumittel wie Harnstoffe, Ammonium-Salze, Phosphate oder Stoffe vergleichbarer Art enthalten.

Abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand sollten lediglich in den notwendigen Mengen zum Bestreuen von Schneerückständen verwendet werden, da sie sonst die Geh-, Fahrrad- und Überwege sowie die Kanäle verschmutzen.

Aber wenn’s einen hinlegt, haften die Grundstücksanlieger, die im Zweifelsfall mal doch besser Salz und tonneweise Split gestreut hätten. Schon klar.