Landkreise, Bürgergeld und Wirklichkeit

So, der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln fürs Bürgergeld, meldet der „Spiegel„. Mal schauen. Aktuell darf man bis zu 40.000 Euro im ersten Jahr behalten und bekommt trotzdem Bürgergeld. Ab dem zweiten Jahr sind es 15.000 Euro. Und im weiteren befürchtet der Landkreistag, dass die Bezieher zu großzügig wohnen. „Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen“, zitiert der Spiegel.

Glaubt der Landkreistag ernsthaft, dass jemand der 40.000 Euro ansparen konnte, vorher auf der faulen Haut lag und nicht gearbeitet hat? Nein, solche Menschen werden arbeitslos und bekommen keinen Job mehr, obwohl sie arbeiten wollen. Die 40.000 Euro sind über Jahre zusammengekommen. Die wurden doch nicht in einem Jahr angehäuft und nun legt ein junger Arbeitnehmer die Füße hoch.

Und die Miete, die zu hoch ist und bei der der Landkreistag nicht ein Jahr warten möchte? Der Deutsche Landkreistag hat den Schuss nicht gehört. Es gibt zu wenig Wohnungen! Und woran liegt das? Auch daran, dass gerade seine Kommunen auf dem Land sich darum drücken, preiswerte Wohnungen und Sozialwohnungen zu bauen. In die ziehen dann nämlich vielleicht Bürgergeldempfänger, die zahlen keinen Steuern, kosten Geld und können unter Umständen auch ein schwieriges Klientel sein. Nee, günstigen Wohnungsbau bauen, das überlassen Landkreiskommunen lieber den nahen Großstädten, die haben den politischen Druck zu bauen.

Mal eben umziehen ist für viele also gar nicht möglich. Und eigentlich sollten die Leute doch lieber alle Zeit in die Jobsuche stecken als auch noch in die Wohnungsuche. Denn mit Job brauchen sie keine neue Wohnung mehr. Wenn es doch sein muss, wird die Wohnung zwar kleiner, aber auch nicht unbedingt günstiger sein. Und seit wann ist „ich bekomme Bürgergeld“ für Vermieter ein guter Grund einem die Wohnung zu geben?