Lebenslang wegen Mord für Angeklagten mit dissozialer Persönlichkeitstörung

Die Kammer glaubte nicht, dass der geständige Angeklagte mit seiner dissozialen Störung bei der Tat psychotisch war, sie ging davon aus, dass er den Anschein eines Wahns bewusst konstruiert hat. Er machte halt immer Stress, wenn was nicht so lief wie er wollte. Und „Stress“ bedeutete laut werden, ausrasten, beschimpfen, beleidigen, Gewalt anwenden und androhen sowie mit dem Tode bedrohen.

(€) Echo online: Lebenslange Haft für Mord in Kranichstein

FAZ (via dpa): Lebenslange Haft nach heimtückischem Mord