Es scheint, als muss sich bei manchen Menschen erst ein gewisser Druck aufbauen, bis sie sich offenbaren können. So hat der Angeklagte im Prozess um einen Mord in Biebesheim am 5. Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt. Gegenüber den psychiatrischen Gutachtern hatte er die Tat noch bestritten und an den ersten Verhandlungstagen auch nichts dazu gesagt.
Dann hatte der Vorsitzende Richter den Angeklagten am dritten Tag darauf hingewiesen, dass die Indizien bislang auf ihn als Täter hinweisen, und ob er nicht etwas dazu sagen wolle. Am vierten Tag wurden Videos der Polizei als Beweismittel eingeführt. Eines zeigte, wie ein Beamter die Leichenablage nachstellte, um Fahrzeiten zu ermitteln. Und dann sah man noch das Video von dem Ort, wo die Tote gefunden wurde, mit Blick auf die Leiche und ihr Gesicht.
(€) Echo online: Mund zugehalten und zugedrückt