Am 30. August 2018 gibt ein Mörlenbacher Ärztepaar mit seinen zwei Kindern noch einmal die Familie, wie man sie aus gefälligen Fernsehserien kennt. Vater und Mutter, beide promovierte Zahnärzte, eigenes freistehendes Haus, fahren mit ihren beiden, in Sportvereinen aktiven „Prachtkindern“ (so der Vater), nach Frankfurt-Sachsenhausen in die Schweizer Straße zum Apfelwein Wagner. Und machen sich einen schönen Nachmittag. Den letzten ihres Lebens.
Am nächsten Morgen findet die Feuerwehr die Kinder. Erschlagen, erstochen und verbrannt in ihren Betten. Die Eltern wurden von den Rettungskräften in einem geliehenen VW Golf mit laufendem Motor in der verschlossenen Garage entdeckt und gerettet.
Heute vor genau zwei Jahren hatte vorm Darmstädter Landgericht der Prozess gegen die Eltern begonnen. Am 11. Verhandlungstag, am 19. Juni, fiel das Urteil: Lebenslang wegen Mordes und Brandstiftung für den 61 Jahre alten Vater, zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Und zwölf Jahre Haft für die 48 Jahre alte Mutter wegen Brandstiftung und Beihilfe zum Mord. Sie hatte im Prozess eine Tatbeteiligung bestritten. Hatte aber im Gefängnis einer Bediensteten „Der Deal zwischen mir und meinem Mann war eigentlich, dass wir entweder alle sterben oder keiner“ gesagt.
Beide Angeklagten legten Revision ein, die der Frau hatte teilweise Erfolg. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts musste nochmal über die Strafhöhe entscheiden, da der Bundesgerichtshof im Urteil von 2019 zwei Formulierungsfehler festgestellt hatte. Die Feststellungen des Landgerichts zur Tatbeteiligung der Mutter hatte der BGH aber nicht vervorfen.
Über die Revision der Mutter entschied vergangene Woche eine andere Schwurgerichtskammer.
(€) Echo online: Mörlenbacher Kindsmorde: Es bleibt bei zwölf Jahren Haft