Als am 22. März in der Odenwaldkommune Birkenau ein Haus in die Luft flog, war die mediale Aufmerksamkeit eigentlich bei einem anderen Verbrechen. An den Tag begann der Prozess um die ermordeten Kinder von Mörlenbach.
Ich weiß noch, wie in einer Verhandlungspause ein Kollege sagte, eigentlich müsse er jetzt nach Birkenau, da habe es eine Explosion gegeben. Erst am Abend, als ich mit dem Schreiben des Mörlenbach-Prozesses fertig war, stellte ich fest was der gemeint hatte.
Nun steht der Mann aus Birkenau wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung und Verstrickungsbruch vor dem Darmstädter Landgericht.
FR (dpa): Eigenes Haus vor Zwangsversteigerung gesprengt: 59-Jähriger vor Gericht