Als am letzten Verhandlungstag der Bundeszentralregisterauszug des jungen Angeklagten verlesen wurde, bekam die eine Anmerkung seiner Oma vom zweiten Verhandlungstag plötzlich einen Sinn. „Du bist manchmal da, wo was los ist, habe ich auch schon zu ihm gesagt“, hatte es die Großmutter formuliert. Das BZR ging von Beleidigung über Diebstahl, gemeinschaftlich versuchten Einbruchdiebstahl und Raub bis zu einer Jugendhaftstrafe.
Der junge Angeklagte ist also polizeibekannt, war aber nicht der Flaschenwerfer in einem Polizeivideo vom Schlossgrabenfestkrawall 2018. Dennoch wurde er verurteilt.
Echo online: Angeklagter ist nicht der Flaschenwerfer