Muss man vors Amtsgericht, braucht man keinen Anwalt, man kann sich auch selbst verteidigen. Das spart natürlich Geld, aber ob das Nerven spart, weiß ich nicht. Anwältinnen und Anwälte sagen ja nicht nur das was man ihnen erzählt hat, sie kennen sich auch mit den Möglichkeiten zwischen Schuld- und Freispruch aus. Man kann zum Beispiel ein Verfahren gegen Geldauflage einstellen. Das ist zwar kein Freispruch, aber auch kein Schuldspruch. Außerdem wissen Anwältinnen und Anwälte, welche Fragen sie stellen müssen, um Sachverhalte herauszuarbeiten.
Gestern war ich im Amtsgericht. Angeklagt waren eine Frau und ein Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Ein Pitbull-Mischling, der seit zwei Wochen bei der Frau ihrer kleinen Tochter wohnte, hatte das zweijährige Mädchen schwer am Auge verletzt. Dem Mädchen geht es laut den Eltern wieder gut, die Verletzung sei abgeheilt und kaum noch sichtbar.
Echo online: Hund verletzt Kind: Eltern zu Geldstrafe auf Bewährung verurteilt
Jetzt standen die Eltern, die beide an dem Tag in der Wohnung waren, ohne Anwälte vor Gericht. Und ich habe das Gefühl, dass das mit Verteidger (wenigstens teilweise) anders gelaufen wäre. Beispielsweise hatte ein Polizeibeamter, der nach dem Rettungsdienst eintraf, sehr fest behauptet, dass die Verletzung ein Biss gewesen sei. Die Eltern sagten, dass der Hund das Kind mit einer Kralle verletzt habe. Ein Anwalt hätte hier wahrscheinlich die Expertise des Beamten abgefragt. Woher er denn wisse, dass das ein Biss sei? Ob er Erfahrung mit Hundebissen habe? Oder ob er einen Hund habe?
Auch in dem Moment als die Richterin überlegte, das Verfahren wegen Auflagen einzustellen, wäre ein Rechtsbeistand hilfreich gewesen, so aber konnte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleiben. Die Angeklagten, so mein Eindruck, wussten ja gar nicht was in den zwei Sätzen erörtert worden war. Und spätestens nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeigte sich für mich, dass ein Rechtsbeistand sinnvoll gewesen wäre. Denn der Oberstaatsanwalt forderte die Eltern zu verwarnen und eine Geldbuße zur Bewährung zu verhängen. „Ich habe nichts verstanden“, sagte in dem Moment die Angeklagte. Zwar wurde ihr das von der Richterin nach dem Urteil dann erklärt, aber irgendwie wirkte das auf mich seltsam.