OP-Online (dpa): Zwölf Jahre Haft nach Mordversuch in Offenbach
Die Verletzungen stammten nach dem rechtsmedizinischen Gutachten von einem großen Messer, beispielweise einer Machete, da auch Knochen gebrochen waren. Der Angeklagte hatte von einem Klappmesser gesprochen und erklärt, vorher insgesamt etwa einen Liter Wodka und Whiskey getrunken zu haben.
Dazu sagte selbst die Verteidigerin: „Im Rahmen einer Einlassung wird das Tatwerkzeug immer kleiner und die getrunkene Alkoholmenge immer größer.“
Und der Rechtsmediziner, der ausgerechnet hatte, dass der Angeklagte auf 2,8 bis 4,4 Promille gehabt haben muss, sagte: „Diese Trinkmenge kriegen sie eigentlich nur als Schwerstalkoholiker rein.“ Der Alkohol spielte auch keine große Rolle beim Urteil.
Der Angeklagte war nach der Tat im Jahr 2009 geflohen und Ende 2017 bei der Einreise nach Deutschland festgenommen worden.