1. Wenn man jemanden überfällt, dann beraubt man in der Regel nicht den Ex-Schwager. 2. Ein Angeklagter wird selten von der Verhandlung ausgeschlossen, weil er zu sehr stört. Und bei der Richterin war es sogar das erste Mal in 20 Jahren. 3. So ein krummes Strafmaß hatte ich bisher noch nicht: Drei Jahre, sechs Monate und zwei Wochen. Die zwei Wochen stammen aus einer frühren Geldstrafe, die mit ins Urteil einbezogen werden musste.
Echo Online: Schwager überfallen – Mehr als dreieinhalb Jahre Haft für Angeklagten