Darmstadt 06.09.2011 – Es ist eine Auseinandersetzung, die in diesen Tagen in die mit Mails von Schreibtisch zu Schreibtisch zwischen Woogsviertel und Bessungen und Bochum ausgetragen wird. Es geht um die Frage, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten ein unabhängiger deutscher Großstadt-Blogger seine Meinung schreiben darf. Etwa über den Herausgeber. Oder über seine Online-Zeitung Heinertown. Eine Betrachtung.
Wem der Duktus bekannt vorkommt, der hat recht
Mit dem Link zu obigen Artikelanreißer und dem zur Abmahnung eines Darmstadt-Blogs weil es auch mal die deutliche Aussprache pflegt – und für das auch Artikel 5 GG (Meinungs- und Pfessefreiheit) gilt – ist alles gesagt.
Inzwischen ist die Geschichte noch weiter rum, unter anderem bei Uffbasse
Mit großem Interesse verfolgen wir den Konflikt zwischen der Billig-Bild Abendpost Gazette Heinitown und dem Blogger Jörg H.
und bei Tribur.de
Jörg hat die unsachliche Berichterstattung des Bezahlmagazins Heinertown, (…), kritisiert und dabei darauf hingewiesen, dass Heinertown die Hoffnung,die er ihm als Gegenpol zum Echo bei ihrem Start zugestand bei weitem nicht erfüllt.
Oder ist das ganze ein Marketing-Maneuver, denn nicht nur bei Jörg werden die Klickzahlen hochgegangen sein? Nur so eine haltlose Vermutung.
Nebenbei fragt sich vielleicht einer, warum ich als freier Journalist nicht bei der Online-Zeitung engeheuert habe? Nein, es gab keinen Interessenkonflikt, weil ich vieles fürs ECHO mache …