Nicht-öffentliche Stadtparlament-Vorlagen nun auch im Internet

Morgen gibt es im Stadtparlament eine kleine aber wesentliche Änderung. Wer regelmäßig zuschaut, weiß, es gibt am Schluss einen nicht-öffentlichen Teil. Man darf also gehen und die Stadtverodneten beraten dann – meistens ganz schnell, ist ja keine Presse mehr da, bei der man sich profilieren kann – die Vorlagen.

Neu ist, dass die Überschriften der nicht-öffentlichen Vorlagen nun auch im Stadthaus in der Grafenstraße aushängen und im Internet stehen, z.B.:

Zur Beratung in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen:
1. Vergabe einer Dienstleistungskonzession (V-Nr. 2010/0287)

2. Verkauf der städtischen Grundstücke Gemarkung Arheilgen Flur 1 Nr. 117, Nr. 118/4,
Nr. 119/12 und einer Teilfläche von ca. 412 qm aus der Parzelle Nr. 118/3 (V-Nr. 2010/0298)

3. Städtische Beteiligungen HSE (V-Nr. 2010/0316)

4. Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG (V-Nr. 2010/0326)

Die Vorlagen in die Öffentlichkeit „gezerrt“ hat die Alternative Darmstadt (AD). Denen war aufgefallen, dass auch die nichtöffentlichen Vorlagen laut Hessicher Gemeindeordnung angekündigt werden müssen.

Aus AD-Sicht verstößt auch die Geschäftsordnung (GO) des Stadtparlaments gehen die HGO, da in der der GO der Stadtverordnetenvorsteher festlegen kann welche Vorlagen in nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden. Das aber müsse aus AD-Sicht die Gemeindevertretung jeweils beschließen.

Das Rechtsamt der Stadt Darmstadt hat daraufhin die bisherige Praxis geprüft und stellt fest, „dass nach der Kommentarliteratur in der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung (…) auch die Tagesordnungspunkte zu veröffentlichen sind deren Behandlung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen ist.“

Aber dennoch sind nach Rechtsamtausfassung frühere Beschlüsse nicht öffentlich angekündigter nicht-öffentliche Vorlagen gültig. „Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes macht die unterlassene öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung die in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse allerdings nicht rechtswidrig.“

Wobei da bestimmt einige nochmal schauen werden, denn die Vorlage zum Sander-Museum wurde damals im nicht-öffentlichen Teil verabschiedet.