Der Deutsche Werberat hat seine Rügen für 2014 veröffentlicht.
Rote und gelbe Karten für 111 Kampagnen – Werberat setzt Bürgerwillen bei Unternehmen durch – Wie jetzt der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Henning Wiegmann, im Jahresbericht mitteilte, habe es 2014 erneut zum Teil deutliche Grenzüberschreitungen in der Werbung gegeben. Allerdings: „Die übergroße Anzahl der Werbeaktivitäten berücksichtigt die rechtlichen und selbstdisziplinär gesetzten Vorgaben. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen davon.“
Meedia ist da etwas knackiger in der Überschrift: Werbung wird immer sexistischer
Vor über zehn Jahren hatte ich hier im Blog mal über eine Werbung eines lokalen Unternehmens geschrieben, das Ende der 90er Jahre vom Werberat gerügt worden war.
Ich hatte 2004 einen damals aktuellen Zeitungsartikel aufgegriffen. Bei der Zeitung rutschte damals der Text irgendwann von der Website, bei mir im Blog blieb er bestehen. Das entdeckte der Unternehmer und schickte eine Abmahnung. Ich hätte falsche Tatsachen behauptet, sein Geschäft geschädigt und nun wolle er 30.000 Euro Schadensersatz (gegenüber der Zeitung hatte er noch gesagt, dass Beschwerden über die Werbung gut fürs Geschäft seien).
Ach ja, und ich wäre auch dafür verantwortlich, dass mein Blogeintrag so weit oben (dritter Platz) bei Google erscheint. Nun, wenn ich wüsste, wie man das beeinflusst – oder es gewusst hätte – wäre ich reich, aber so richtig.
Tatsächlich hatte ich leider fehlerhaft abgeschrieben. Ich hatte „seit 2001“ anstelle „bis 2001“ geschrieben. Wie sich dann herausstellte, hatte die Zeitung von drei Rügen geschrieben (was ich einfach übernommen hatte), aber es waren nur zwei. Die Zeitung habe übrigens keinen Brief bekommen, sagte mir damals der Redakteur.
Ich hatte den Text und eine von mir ausführlich formulierte Korrektur meines Fehlers (die hatte dem Unternehmer auch nicht gefallen), wie vom Anwalt der Gegenseite verlangt, von meiner Seite genommen.
Aber als die Texte weg waren, kam wieder Anwaltspost. Denn bei Google erschienen noch die Snippets, nur gab es dazu keine Blogeinträge mehr. Nun war ich also schuld daran, dass der Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar sei. Da bekam ich eine Ahnung, woher so mancher Anwaltswitz kommt.
Was mich auch etwas ärgerte: Ich hatte damals mangels Geld einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen. Der dann plötzlich fand, dass er noch einen Beratungsschein (nochmal eine Pauschale) brauche, weil der Sachverhalt sich geändert habe. Das sah die Rechtspflegerin vom Amtsgericht aber anders. Und ich fühlte mich etwas zwischen den Stühlen. Und hätte der Anwalt mir mal gesagt, was der Schein wert ist und was er normalerweise abrechnet, dann wäre das vielleicht auch besser für mein damaliges Bild von der Anwaltschaft gewesen.
Damals wusste ich auch nichts davon dass der Darmstädter Anwaltsverein und Südhessen im Landgericht eine Erstberatung für 15 Euro anbietet. Die Beratungsstelle im Anwaltszimmer im Landgericht Darmstadt hat immer dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.