Problematisches Urteil zu einem Interview – Zeitung haftet für fremde Aussagen (Update)

Die Saarbrücker Zeitung ist Focus-Chef Markwort vor dem Hamburger Oberlandesgericht im Zitateurteil unterlegen. Die Zeitung hatte Roger Willemsen interviewed und einen Satz von ihm gedruckt, der nicht stimmte. Das Gericht sah, dass die Saarbrücker Zeitung sich diese Aussage zu eigen gemacht habe und daher mithafte.

Focus findet das natürlich gut: Focus- Herausgeber bekommt Recht

Newsroom.de hat dazu mit dem stellvertretenden Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung gesprochen: Unfassbares Urteil

Jetzt müsst man das Interview und die Aufmachung kennen, aber ich halte das Urteil in der Tendenz für heikel. Denn dann kann man die Wahlkampfberichterstattung und vieles anderes gleich bleiben lassen.

Kann ich glauben, dass eine Verbrauchermesse 40.000 Besucher hatte, wenn mir der Veranstalter das sagt und ich den als Quelle benenne? Oder muss ich mir die Abrechnungen zeigen lassen und die Besucher am Tor selbst zählen, weil ansonsten ein Wettbewerber die Zeitung abmahnt, weil sie sich auf die Angabe des Veranstalters verlassen und damit gemein gemacht hat?

Muss ich bei einem Verein nachzählen wie viele Kinder er in seinem Jugendabteilungen hat, wenn mir der Vorsitzende eine Zahl sagt?

Update, 17.11.2009: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Journalisten und Verlagen für den Inhalt von Interviews beschränkt.