Der Schluss eines Meedia-Interviews mit dem Medienrechtsanwalt Markus Kompa über journalistische Grenzgänge, Persönlichkeitsrechte, Kachelmann, Loveparade und Verdachtsberichterstattung:
„In den letzten zirka 15 Jahren wurde das in der Nachkriegszeit eher von liberaler Meinungsfreiheit geprägte deutsche Presserecht an den bedeutenden Pressegerichten durch eine schematische Übergewichtung von Persönlichkeitsrechten beschnitten. (…) Mächtige und Reiche, die viel zu verbergen haben, können auf spezialisierte Anwälte zurückgreifen, die Kritiker wegen Kleinigkeiten finanziell fertig machen. Konzerne und Banken berufen sich erfolgreich auf angebliche „Unternehmenspersönlichkeitsrechte“, die der Meinungsfreiheit von echten Menschen vorgehen sollen. Das Äußern von Meinung ist eine riskante Sache geworden. Die Nachfrage nach Privatzensur hat so sehr zugenommen, dass das Landgericht Hamburg inzwischen eine eigene Kammer hierfür eingerichtet hat, deren Urteile Kritiker für noch befremdlicher halten, als die der legendären Hamburger Pressekammer.“