Es wird schwieriger mit den verkaufsoffenen Sonntagen, da die Sonntagsöffnung eindeutig ein zusätzliches Angebot zu einer Veranstaltung sein muss, die von sich aus schon viele Menschen anzieht. Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts (s.u.) betrifft zwar Neu-Isenburg, aber ich vermute, die lässt sich auch auf andere Kommunen übertragen.
Ich gehe sogar davon aus, dass künftig vor allem die kleinen Städte so ihre Schwierigkeiten mit dem „Anlass“ haben, der viele Menschen anzieht und gleichzeitig erlaubt Einkaufszentren auf der sogenannten Grünen Wiese aufzumachen. Auch weil Anlass (z.B. Kerb oder Festival) und Läden nicht unbedingt nebeneinander liegen.
(PM Verwaltungsgericht Darmstadt) Die von der Stadt Neu-Isenburg ausgesprochene Genehmigung, die Verkaufsstellen in der Bahnhofstraße, Frankfurter Straße und Hermesstraße anlässlich des Kinderfestes am Sonntag, dem 5. Juni 2016, offen zu halten, ist offensichtlich rechtswidrig. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in ihrem Beschluss vom 2. Juni 2016 (Az. 3 L 1195/16.DA) entschieden und damit einem von der Gewerkschaft ver.di gestellten Eilantrag stattgegeben. Weiterlesen