Versuchter Totschlag war angeklagt, gefährliche Körperverletzung wurde es im Urteil

faz.net (dpa): Urteil gegen Lastwagenfahrer nach Geisterfahrt. Die Gesiterfahrt wurde nicht als versuchter Totschlag gewertet, da der LKW-Fahrer versucht hatte aus seiner Situation das Beste zu machen; was auch Videos zeigten. (Dass die Autobahn A5 streckenweise so flächendeckend kameraüberwacht ist, hätte ich aber nicht gedacht.)