Außenbereiche für die Gastronomie

Wegen der Pandemiebeschränkungen hatten Hessens Gastronomiebetriebe am 21. März 2020 schließen müssen. Am 15. Mai durften sie mit Einschränkungen und Hygienekonzepten wieder öffnen. Inzwischen hatte sich herumgesprochen, dass die Ansteckungsgefahr draußen, vor allem, wenn etwas Wind weht, geringer ist, als in Innenräumen.

Am 17. Juli 2020 teilt die Darmstädter Stadtregierung mit, dass die Gastronomiebetriebe ihren Außenbereiche erweitern dürfen oder sogar welche schaffen dürfen. Den Restaurant- und Cafébetreibern werden auch die Außengastronomiegebühren für 2020 erlassen.