In meinem heutigen Artikel zum Widerspruch gegen die für den 22. März geplante Sonntagsöffnung in Weiterstadt, konnte ich mal über die Meldung (Eilantrag) hinausgehen und was ausleuchten.
Echo online: Eilantrag gegen die Sonntags-Öffnung – Einkaufen – Streit um Geschäftszeiten geht in nächste Runde – Verfahrensdauer noch unklar
Am 22. März ist Weiterstädter Automobilausstellung in Weiterstadt und es soll auch im Stadtteil Riedbahn (u.a. Loop 5, Mediamarkt) und im Gewerbegebiet Weiterstadt (u.a. Segmüller) offen sein können.
Die Gewerkschaft Verdi hatte sich bei der Weiterstädter Sache auch auf eine 2014 vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) kassierte, stadtteilübergreifende Sonntagsöffnung in Hofheim am Taunus bezogen.
Normalerweise fehlt einem die Zeit das auszuleuchten. Diesmal ging das, weil die Sache schon seit Januar läuft.
Am besten liest man ja die Originale der Gerichtsentscheidung, die einem der „Hof“ (Slang unter Verwaltungsjuristen, wie ich lernte) auch zumailt, wenn man die Aktenzeichen hat. Die hatte ich inzwischen beschafft.
Der VGH fand jedenfalls das eine stadtweite Sonntagsöffnung in Hofheim nicht zulässig war, da der Stadtteil Wallau (mit Ikea) mit acht bis neun Kilometern vom Gallus-Markt (der Grund für die Sonntagsöffnung) in Hofheim entfernt sei. Der Gallus-Markt rechtfertige zwar eine Öffnung im Stadtteil Hofheim, aber der Markt ist nicht so ein Besuchermagnet, dass das Sonntagsöffnun in Wallau rechtfertigt.
Aber: Man kann die Hofheimer Sonntagsöffnung vom Oktober 2014 meiner Meinung nach nur bedingt mit Weiterstadt vergleichen. Die Hofheimer Stadtteile liegen deutlich weiter auseinander als die Weiterstädter.