Das Amtsgericht Bensheim hatte den Angeklagten Ende 2015 verurteilt. Aber der junge Man sagt, er habe im Sommer 2015 den Rimbacher Juwelier nicht überfallen, weswegen er Berufung einlegte und in die zweite Instanz vors Landgericht ging. Da präsentierte er ein Alibi. Das aber bei genauer Prüfung nicht stimmen konnte.
Echo online: Auch das Landgericht lässt Alibi nicht gelten
Aber es war nicht das Alibi alleine, das nach der Beweisaufnahme nicht mehr möglich war; auch die Größe, Augen- und Hautfarbe passten (der Täter war maskiert), die DNA des Angeklagten war am Revolver und eine Bekannte hatte ihn kurz nach der Tat belastet sowie da schon Täterwissen gehabt.