Beim Strafprozess hat der Angeklagte nach den Plädoyers das Letzte Wort. Wird es vergessen, kann der Prozess daran scheitern und müsste dann wiederholt werden. Bisher habe ich eher kurze letzte Worte erlebt, oft schließen sich die Angeklagten dem Plädoyer ihres Verteidigers an.
Neulich war das anders. Die Angeklagte sprache lange und ausführlich. Aber irgendwann räumte sie dabei auch die Anklage (Beleidigung) ein.
Echo Online: Ärztin wird wegen Beleidigung verurteilt