Der Prozess ist geprägt von abwesenden oder verspäteten Zeugen. „Haben sie etwas von dem Herrn A. gehört?“, fragt der Vorsitzende Richter den Zeugen B. nach der Vernehmung. B: „Der wird wahrscheinlich nicht kommen.“ Sie hätten miteinander telefoniert, und da habe Herr A. ihm das gesagt. Wie aus der Pistole geschossen fragen beide Berufsrichter und die Staatsanwältin: „Haben Sie die Telefonummer?“