Fremde Gebäude können fotografiert werden

Heise.de meldet, dass das Oberlandesgericht Bandenburg ein Amtsgerichturteil kassiert hat. Das Urteil war für Fotografen ziemlich relevant, weil es die Panoramafreiheit betraf.

Gericht: Keine Rechtsverletzung bei Fotos von fremden Gebäuden
Das Fotografieren fremder Gebäude verletzt nicht die Rechte des Eigentümers. Weder der Fotograf noch Dritte – etwa Fotoportale – müssen dem Eigentümer Schadensersatz zahlen.