Abmahnen – einfach und risikofrei

Jetzt ist „die lustigste Abmahnung des Jahres“ auch bei SpOn angekommen. Eine Firma mahnte drei Website-Betreiber ab, weil sie ihr Firmenlogo auf deren Sites entdeckt hatte.

Tatsächlich aber stammte das Firmenlogo vom firmennetzwerkinternen Werbeblocker. Der tauschte die Werbung gegen das Logo aus. Das Unternehmen hat das inzwischen selbst festgestellt und die Abmahnungen zurückgezogen.

Mir zeigt das (mal wieder), dass Abmahnungen zu einfach und zu wenig riskant für den Abmahner sind. Schließlich hatte das Unternehmen mit allem gewedelt was ging, wie Karsten Windfelder seine „Witzabmahnung“ beschreibt:

“es zu unterlassen […] für jeden Fall der Zuwiderhandlung […] eine fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR zu zahlen.”

“die durch die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei entstehenden Kosten […] aus einem Streitwert von 50.000 EUR zu erstatten.”

“Wir haben Sie daher aufzufordern […] bis zum […] einzustellen. Weiterhin haben wir Sie aufzufordern, aufgrund der Verletzung […] eine strafbewehrte Unterlassungserklärung […] abzugeben. […]. Wir fordern Sie auf […] Sollten Sie diese letzte Gelegenheit zur gütlichen Einigung des Sachverhalts nicht wahrnehmen, werden wir unsere Rechte bei Gericht […].”

Mal einen Streitwert einseitig festsetzen, abmahnen und dann gucken was passiert, scheint mir der einfachere Weg zu sein, als sich erst kundig machen. Abmahnen ist offenbar risikolos, wenn man falsch lag rudert man zurück, sagt „tschuldigung“ und alle freuen sich, dass nichts passiert ist. (Mein Traum: Bei ungerechtfertigte Abmahnungen muss der Abmahner seinem „Opfer“ den von ihm eigenmächtig festgesetzten Streitwert bezahlen. Damit man einfach vorher nachdenkt und auch beim Streitwert auf dem Teppich bleibt.)

Mich würde mal interessieren, wie es denn wäre, wenn einer der Websitebetreiber genauso ausversehen wie die Firma das Firmenlogo verwendet hätte? Ich vermute, dass das Unternehmen dann nicht mit einer Eintrag auf der Startseite diesem zufrieden wäre:

Ad-Blocker-Abmahnung: hierbei handelt es sich um einen bedauerlichen unternehmensinternen Fehler. K. hat die 3 Abmahnungen bereits am Donnerstag umgehend schriftlich zurückgezogen und sich bei den betreffenden Personen entschuldigt.

via Cynxpire