Der Angeklagte war noch einmal davon gekommen. Zahlreiche Taschendiebstähle, aber eine Bewährungstrafe; also wurde er auch aus der U-Haft entlassen.
Eine Woche später erzählte mir ein Anwalt, dass die Geschichte dann noch nicht zu Ende gewesen sei. Erstmal soll der Mann nach dem gefühlten Freispruch etwas gefeiert und gebechert haben. Und dann sei er auf dem Polizeipräsidium etwas laut und handgreiflich geworden, weil es ihm zu lange gedauert haben soll, bis die Beamten ihm sein Hab und Gut aushändigten, das sie ihm vor der U-Haft abgenommen hatten.