Der gerne vergessene Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung

Gestern beim Radfahren durch Nacht und Nebel musste ich an §3 der StVO denken. In dem steht unter anderem:

§ 3 Geschwindigkeit: (…) Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen (…) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann (…)