Teguts kleine Teo-Märkte (genaugenommen erstmal nur in Fulda) müssen Sonn- und Feiertags geschlossen sein, hat der hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Damit tritt das Land Hessen seinen kleinen Kommunen in die Kniekehlen, die hoffen, mit Mini-Lädchen à la Teo wieder Einzelhandel in ihre kleinen Ortsteile zu bekommen. Denn hinter dem VGH-Beschluss stehen ursprünglich Stellungnahmen des RP Kassel und des hessischen Sozialministeriums, wegen derer die Stadt Fulda die Sonntagsöffnungen untersagte, wogegen Tegut klagte.
hessenschau.de: VGH verbietet Mini-Supermärkten Öffnung an Sonn- und Feiertagen – Der Rechtsstreit zwischen der Handelskette Tegut und der Stadt Fulda dauerte mehr als zwei Jahre. Im Oktober 2021 verfügte die Stadt, dass die Mini-Supermärkte an Sonn- und Feiertagen zu schließen seien. (…) Die Schließung angeordnet habe die Stadt erst nach Hinweisen, Prüfungen und Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassel (…) sowie des hessischen Sozialministeriums.
Und der VGH kompensiert nun seine Nachgiebigkeit, die er vor elf Jahren noch bei verkaufsoffenen Sonntagen zeigte. Damals hatte die Stadt Weiterstadt einen verkaufsoffenen Sonntag am 6. Januar 2013 genehmigt und die Verwaltungsgerichte hatten ihn bestätigt. Aber in den Jahren darauf sprachen die Verwaltungsgerichte – bei stets gleicher Gesetzeslage – andere Urteile, so dass es inzwischen in Weiterstadt keine verkaufsoffenen Sonntage gibt.