Ein junger Mann, der bis 2014 im nordhessischen Twistetal gelebt hat, will im südhessischen Bickenbach zur freiwilligen Feuerwehr. Der 24-Jährige sagt, er war schonmal bei einer Wehr in Nordhessen, die Feuerwehrleute zeigen ihm Gerätehaus und Fahrzeuge. Bei einem Einsatz wegen eines brennenden PKW-Anhängers darf er mitfahren. Aber er bringt sein polizeiliches Führungszeugnis einfach nicht bei. Als der stellvertretende Gemeindebrandinspektor immer wieder nachhakt, offenbart der Bewerber, dass er wegen Brandstiftung vorbestraft sei. Das geht natürlich nicht, damit konnte er nicht bei der Feuerwehr mitmachen. Das war im Sommer 2019.
Diese Woche wurde der inzwischen 26 Jahre alte Mann erneut wegen Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen vom Darmstädter Landgericht zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Echo online: Bickenbacher Brandstifter muss in Haft (€)