Ich poste das mal hier, damit ich es schnell wiederfinde, wenn ich es mal brauche.
Auch ein privater Verkäufer haftet dafür, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Hinweise wie ‚das ist ein Privatverkauf, deswegen gibt es keine Garantien und kein Rückgaberecht‘ sind in dieser absoluten Form daher nicht gültig.
Da gab es 2012 auch mal ein Bundesgerichtshofurteil (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12): Gewährleistungspflichten bei eBay-Privatverkauf