Die Jugendgerichtshelferin über den 20 Jahre alten Angeklagten:
„Er hat sich insoweit positiv entwickelt, dass die Häufigkeit der Straftaten nachgelassen hat.“
Die Jugendgerichtshelferin über die 19 Jahre alte Angeklagte:
„In der Förderstufe meinte eine Lehrerin zu ihr, sie könne auf’s Gymnasium wechseln. Aber sie wollte in ihrer Klasse bleiben, worauf hin sie ihre Leistungen herunter fuhr. Das dann aber so nachdrücklich, dass sie die 7. Klasse wiederholen musste.“
Der Verteidiger über seinen Mandaten:
„Er kommt aus gutem Elternhaus. Ich kenne die Familie seit zehn Jahren.“
(Hinterher kam er und erklärte, dass er die Eltern aus einem Zivilverfahren kenne.)