Der Vorsitzende Richter befragt eine Ärztin als Zeugin und als Gutachterin. „Ha, da freut sie sich, denn dann ist die Aufwandsentschädigung höher“, dachte ich noch. War aber nichts. Die Ärztin erinnerte sich an nichts mehr, außer dass sie Haftfähigkeit attestiert habe. Dass das wohl stimme, wenn es im Protokoll stehe. Und wenn sie gewusst hätte, dass sie deswegen in einem Prozess aussagen müsste, hätte sie mehr protokolliert.
Der Richter entließ sie als Zeugin, ihre Gutachtereigenschaft strich er.
Auch schön war die Ermittlungsrichterin, die stolz betonte, alles genau protokolliert zu haben, um ja nichts falsch zu machen. Nur warum sie den Sohn in Abwesenheit des angeklagten Vaters vernommen hatte, wusste sie nicht mehr.