Die Kammer verurteilt den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit am Steuer zu 22 Monaten Haft – ohne Bewährung. Weil ansonsten die Rechtsordnung gefährdet sei, wenn das Schule mache, nach sowas mit Bewährung davon zu kommen.
Der Anwalt nach der Verhandlung zu mir: „Irgendwie war mir das schon klar, dass es da keine Bewährung gibt. Der Richter hatte gar nicht nach den Einkommensverhältnissen gefragt.“