Links ein Bürgersteig, rechts die Straße. Per Satzung kann die Stadt die Gehwegräumung den Vermietern und Hausbesitzern aufs Auge drücken und die geben es weiter an Mieter oder Räumdienste.
Für ihre Straßen hat die Stadt sich eingeräumt, dass sie die in Prioritätsklassen einteilen darf. Und dann wird halt nach Priorität geräumt. Für die Gehsteige gilt diese Priorität natürlich nicht. Man darf auch kein Schild aufstellen – wie die Stadt im Herrngarten – wo verkündet wird, dass dort jnicht geräumt wird.
Nichts gegen eine Räumpflicht. Ich habe nur was gegen selbstgerechte Regelungen, bei denen der Bürger der Dumme ist.