Bei meiner Gerichtsreportage stolpere ich über den Begriff „Soziale Netzwerke“. Denn in einem dieser hatte die Nebenklage Fotos entdeckt, die einen der Angeklagten mit Wurfsternen und Totschläger posierend zeigen. Er hatte die Fotos bei seinem Profil eingestellt.
„Soziales Netzwerk“ klingt im Zusammenhang mit Jugendkriminalität aber missverständlich, denn sozial engagiert im bürgerschaftlichen Sinne hatte er sich ja nicht. Da zeigt sich, dass das Wort ein germanisierter Anglizismus (social network service) ist.
Ich hatte dann über Fotos auf seiner Internetseite geschrieben, um das abzukürzen. Nur ist ein Konto bei WasweißichVZ, Facebook, Xing etc. eigentlich keine eigene Internetseite.