Urteil wegen Online-Drogenhandel


Beim Landgericht Darmstadt ging es vergangene Woche um Online-Drogenhandel. Ein Michelstädter hatte Drogen im sogenannten Darknet bestellt und nach Überzeugung des Gerichts auch verkauft.

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Echo online, 27. Juli 2017: Odenwälder soll Drogen übers Internet verkauft haben

Ungünstig wirkte sich für den Angeklagten auch aus, dass das Gericht von „Drogenhandel mit Waffen“ ausging, was die Strafhöhe gleich auf mindestens fünf Jahre hochschraubt, wenn es nicht ein minderschwerer Fall ist.

Betäubungsmittelgesetz § 30a: Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(2) Ebenso wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Krimipraxis wird Wirklichkeit

Im Fernsehkrimi wird von den TV-Ermittlern ja manches laxer gehandhabt als es die Polizei erlaubt. Unter anderem stellen es die Fernsehpolizisten gerne so dar, dass man einer Vorladung zu folgen hatte. Hatte. Denn es gibt ein neues Gesetz, das im Schatten des Bundestrojaners verabschiedet wurde. Bislang musste man einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Erst wenn die Staatsanwaltschaft einen vorlud, dann musste man kommen. Das ist jetzt anders.

Neues Deutschland – Mehr Macht für die Polizei – Vorladungen der Polizei sind verpflichtend, wenn ihnen ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt. Erscheint man nicht, kann der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld verhängen, ein Richter sogar Ordnungshaft.

Rechtsanwälte sehen das eher kritisch.

Udo Vetter befürchtet zudem, Polizeibeamte könnten ohne Kontrolle durch einen Staatsanwalt auf die Idee kommen, Zeugen zu zermürben, indem sie Vorladungen auf weit entfernte Dienststellen erteilen, etwa einen Zeugen aus Düsseldorf nach Rostock bestellen.

Andere Anwälte sehen Probleme, wenn ein Zeuge möglicherweise sich selbst belasten könnte.

fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de: Zur Klärung der Frage, ob ein Auskunftsverweigerungsrecht im Sinne des § 55 StPO besteht, sind bei komplexen und rechtlich schwierigen Sachverhalten oftmals auch juristische Fragen zu klären. Es erscheint zweifelhaft ob Polizeibeamte immer ausreichend qualifiziert sind, um diese juristischen Fragestellungen zur beantworten.

Und es gab wohl auch historische Gründe, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens wurde.

Schlechte Autorenleistung bei der 7. Staffel Game of Thrones

Bei „Game of Thrones“ kommt jetzt mit der 7. Staffel endlich – ab jetzt wird gespoilert – so richtig Zug rein. Daenerys ist mit ihrer Armee in Westeros, genauer in Dragonstone, angekommen. Aaaber, die Freude wurde mir gleich verdorben.

Ich kenne „Game of Thrones“ von dem Brettspiel her, das 2003 oder 2004 herauskam. Da gibt es eine Landkarte. Wenn man die kennt, dann scheinen mir die Drehbuchautoren also sagen zu wollen, dass „Team Daenerys“ ziemlich schlechte Strategen hat.

1. Der Blick auf die Landkarte zeigt, dass Dragonstone vor der Bucht liegt, an deren Ende Kings Landing ist. D.h., wer Dragonstone hat, kann schonmal den Seeweg blockieren. Bzw. man muss damit rechnen, dass die Greyjoys, die für Cersei in See (und Leiber) stechen, die Blockdade brechen wollen. Also wollen die Autoren Daenerys Admiräle als doof darstellen, wenn sie von Euron überascht werden.

2. Tyrions Plan Casterly Rock anzugreifen, soll wohl auch dessen militärische Unfähigkeit illustrieren. Auch hier hilft ein Blick auf die Karte: Um Casterly Rock von See her anzugreifen, muss die Flotte um den halben Kontinent segeln. Das dauert doch viel zu lange, warum machen das nicht Truppen aus Highgarden? Eigentlich sollte man Olenna darauf hinweisen lassen.

Aber vermutlich ist das alles Teil des Autorenplans, damit klar wird, warum Daenerys nicht gleich gewinnt.

Nachtrag: Die Staffel hatte zwar supertolle Szenen, aber die Handlung war schlecht, weil sie beliebig mit Raum und Zeit umging. Die Autoren machten sich auch nicht die Mühe, simple Erklärungen zu finden, warum Daenerys mit ihrer Armee so vor die Wand fährt. Sie durfte einfach nicht erfolgreich sein, weil ja noch die achte Staffel kommen sollte. Dabei hätte man viele der Fehlschläge gegen die Lannisters ganz einfach mit einem Spion in Dragonstone erklären können.

Und auch das mit dem Eisdrachen gegen Schluss. Tolle Effekte, aber man hätte den Nachtkönig auch „einfach“ einen tiefgefrorenen toten Drachen im Eis finden lassen können. Der kam bei einer vor vielen hundert Jahren fehlgeschlagenen Expedition dort hin und wird nun belebt. Da muss man nicht Daenerys mit einem Drachen in Überschallgeschwindigjkeit nach Norden schicken, nur damit da ein Drache ist, den man dann töten und wiederbeleben kann.

Ich bin echt am überlegen, ob ich dieses Mal warte bis die achte Staffel im Free-TV läuft. Denn wenn die Autoren so beliebig mit der Story verfahren, dann brauche ich kein Sky-Ticket-Abo, dann reicht mir erstmal ein Review wie die Serie ausgeht.

Galida hakt beim Sozialticket nach – und der RMV sagt auch was dazu

Die Galida erinnert vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt an ihre Anträge zur Fahrpreisermäßigung für ALG II-Bezieher.

Die Diskussion ums Darmstädter Sozialticket geht in die nächste Runde. Gestern war die Galida beim Verwaltungsgericht (allerdings erstmal nur symbolisch) um Untätigkeitsklage gegen die Stadt Darmstadt einzureichen.

Echo online: Galida wird Stadt verklagen

Aber ich möchte noch auf den letzten Absatz im Artikel mit der Spekulation um ein vom RMV organisiertes Sozialticket hinweisen … (ja, das ist laienhaftes Clickbaiting).

Gericht sieht mehr Planung als Chaos


Kleine Überraschung im Landgericht. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren bei einem Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zu einem Bankraub, aber das Gericht sieht den Offenbacher, der den Fluchtwagen fuhr, als Mittäter, der bei der Planung dabei war: Dreieinhalb Jahre Haft, somit keine Bewährung.

Und auch sonst hatte das Gericht mehr Planung aller Angeklagten ausgemacht als es die schnelle Festnahme nahelegte. Die Truppe hatte am Weltspartag 2016 eine Bankfiliale überfallen und war nach wenigen Stunden verhaftet worden.

Echo online: Räuber-Trio muss nach Banküberfall in Babenhausen in Haft